Benzinkraftstoffe gemäß EN228
enthalten bis zu
5 % bzw. 10 % Äthanol.
Dieselkraftstoffe gemäß EN590,
EN16734 und
EN16709 enthalten jeweils bis zu 7 %, 10 %,
20 % und 30 % Fettsäuremethylester. Die
Verwendung von B20- oder B30-Kraftstoffen, selbst
wenn es nur gelegentlich ist, ist mit besonderen
Wartungsbedingungen („erschwerte Bedingungen")
verbunden.
Entfernen Sie bei winterlichen Bedingungen
vor Einschalten der Scheibenwischer
Schnee, Eis oder Raureif von der
Windschutzscheibe, den Scheibenwischerarmen
und -blättern.
Schalten Sie die Scheibenwischer nicht bei
trockener Windschutzscheibe ein. Bei
extrem kalter oder warmer Witterung, überprüfen
Sie vor Einschalten der Scheibenwischer, dass
die Scheibenwischerblätter nicht auf der
Windschutzscheibe kleben.