Benzinkraftstoffe gemäß EN228
enthalten bis zu
5 % bzw. 10 % Äthanol.
Dieselkraftstoffe gemäß EN590,
EN16734 und
EN16709 enthalten jeweils bis zu 7 %, 10 %,
20 % und 30 % Fettsäuremethylester. Die
Verwendung von B20- oder B30-Kraftstoffen, selbst
wenn es nur gelegentlich ist, ist mit besonderen
Wartungsbedingungen („erschwerte Bedingungen")
verbunden.