Benzinkraftstoffe gemäß EN228
enthalten bis zu
5 % bzw. 10 % Äthanol.
Dieselkraftstoffe gemäß EN590,
EN16734 und
EN16709 enthalten jeweils bis zu 7 %, 10 %,
20 % und 30 % Fettsäuremethylester. Die
Verwendung von B20- oder B30-Kraftstoffen, selbst
wenn es nur gelegentlich ist, ist mit besonderen
Wartungsbedingungen („erschwerte Bedingungen")
verbunden.
Die Gesetzgebung für den Transport von
Kindern ist in jedem Land unterschiedlich.
Bitte beachten Sie die Gesetzgebung Ihres
Landes.
Um so sicher wie möglich mit Ihren Kindern zu
reisen, sollten Sie folgende Vorschriften beachten:
Gemäß den europäischen Bestimmungen
müssen alle Kinder unter 12 Jahren oder mit
einer Körpergröße unter 1,5 m in zugelassenen,
für ihr Gewicht geeigneten Kindersitzen auf
mit Sicherheitsgurt oder ISOFIX-Halterungen
ausgerüsteten Plätzen befördert werden.
Laut Statistik sind die hinteren Plätze die
sichersten für die Beförderung von Kindern.
Kinder unter 9 kg müssen sowohl vorne
als auch hinten grundsätzlich „entgegen der
Fahrtrichtung" befördert werden.