Benzinkraftstoffe gemäß EN228
enthalten bis zu
5 % bzw. 10 % Äthanol.
Dieselkraftstoffe gemäß EN590,
EN16734 und
EN16709 enthalten jeweils bis zu 7 %, 10 %,
20 % und 30 % Fettsäuremethylester. Die
Verwendung von B20- oder B30-Kraftstoffen, selbst
wenn es nur gelegentlich ist, ist mit besonderen
Wartungsbedingungen („erschwerte Bedingungen")
verbunden.
Wenn nichts anderes angegeben ist, prüfen Sie
bitte folgende Komponenten gemäß den Angaben
im Wartungsplan des Herstellers und dies
entsprechend der Motorversion Ihres Fahrzeugs.
Lassen Sie die Kontrollen andernfalls durch einen
Vertreter des PEUGEOT-Händlernetzes oder eine
qualifizierte Fachwerkstatt durchführen.