Peugeot 3008 > Erkennung von Verkehrsschildern

Fahrbetrieb / Erkennung von Verkehrsschildern

Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Hinweisen zu Fahrassistenzsystemen und Einparkhilfen.

Peugeot 3008. Erkennung von Verkehrsschildern

Dieses System zeigt die örtlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Kombiinstrument an. Dies erfolgt durch:

  • die von der Kamera erkannten Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzung,
  • Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen aus den Karten des Navigationssystems,
  • von der Kamera erkannte Verkehrsschilder, die eine gemeinsame Verkehrszone angeben.

Fahrt in eine gemeinsame Verkehrszone Beispiel:  - Ohne PEUGEOT Connect Nav 10 mph oder 20 km/h (je nach Einheit des Kombiinstruments) Mit PEUGEOT Connect Nav Anzeige der gültigen Geschwindigkeit des Landes, in dem Sie fahren

  • Einige zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder.

Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder- Geschwindigkeitsbegrenzung bei Regen Beispiele:

Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern- Wenn sich der Scheibenwischerhebel in der Stellung „Intervallwischen" oder „Wischautomatik" befindet (um den Regensensor zu aktivieren): 110 km/h

Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder - Geschwindigkeitsbegrenzung bei Anhängerbetrieb

Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern - Wenn eine zugelassene Abschleppvorrichtung fest mit dem Fahrzeug verbunden ist: 90 km/h (zum Beispiel)

Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder- Geschwindigkeitsbegrenzung über eine bestimmte Strecke Beispiel:

Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern - 70 km/h

Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder- Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht oder einem max. zulässigen Gesamtzuggewicht mit Anhänger von unter 3,5 Tonnen -

Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern- 90 km/h (zum Beispiel)

Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder - Geschwindigkeitsbegrenzung bei Schnee Beispiel:

Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern- Bei Außentemperaturen unter 3ºC: 30 km/h (zum Beispiel) mit Symbol „Schneeflocke"

Zusätzliche von der Kamera erkannte Verkehrsschilder - Geschwindigkeitsbegrenzung zu bestimmten Tageszeiten Beispiel:

Anzeige der Geschwindigkeit in Verbindung mit den zusätzlichen Verkehrsschildern- 30 km/h (zum Beispiel) mit Symbol „Uhr"

Um aktuelle Informationen über die Geschwindigkeitsbegrenzung aus dem Navigationssystem zu erhalten, müssen die Karten des Navigationssystems regelmäßig aktualisiert werden.

Die Einheit für die Geschwindigkeitsbegrenzung (km/h oder mph) ist abhängig von dem Land, in dem Sie fahren.

Dies muss bei der Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt werden.

Damit das System richtig funktioniert, muss, wenn Sie das Land wechseln, die Geschwindigkeitseinheit auf dem Kombiinstrument derjenigen des Landes, in dem Sie sich befinden, entsprechen.

Die automatische Erkennung von Verkehrsschildern ist eine Fahrhilfe; die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nicht immer korrekt angezeigt.

Die auf den Verkehrsschildern angegebenen Geschwindigkeiten haben grundsätzlich Vorrang vor den Anzeigen des Systems.

Das System wurde so entwickelt, dass es Verkehrsschilder erkennt, die dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr entsprechen.

Spezielle Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie zum Beispiel solche für LKW, werden nicht angezeigt.

Die Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Kombiinstrument wird aktualisiert, sobald Sie an einem Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge (Personenkraftwagen) vorbeifahren.

Aktivierung/Deaktivierung

Standardmäßig wird das System bei jedem Start automatisch aktiviert.

Die Einstellungen werden über das Menü Fahrbeleuchtung/Fahrzeug auf dem Touchscreen geändert.

Anzeigen auf dem Kombiinstrument

Peugeot 3008. Anzeigen auf dem Kombiinstrument

  1. Anzeige der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung

oder

  1. Ende der Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung

Das System ist aktiv, erkennt aber keine Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Bei Erkennung einer Information zu Geschwindigkeitsbegrenzungen zeigt das System den Wert an.

Bei einer vorgeschlagenen Höchstgeschwindigkeit blinkt bei der ersten Überschreitung um über 5 km/h (z. B. 95 km/h) die Geschwindigkeit auf der Anzeige 10 Sekunden lang (je nach Ausführung).

Funktionsgrenzen

Unter bestimmten Umständen berücksichtigt das System die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Unwetter (Regen, Schnee),
  • Luftverschmutzung,
  • Abschleppen,
  • Fahren mit Notrad oder Schneeketten,
  • Reparatur eines Reifens mit dem provisorischen Reifenpannenset,
  • junge Fahrer.

Es ist möglich, dass das System keine Geschwindigkeitsbegrenzung erkennt, wenn es das Schild nicht in einer vorbestimmten Zeit erkennt, sowie in folgenden Situationen:

  • Verkehrsschilder, die verdeckt, normabweichend, beschädigt oder verformt sind,
  • fehlerhafte oder überholte Karten,

Empfehlung

Zusätzlich zu Erkennung von Verkehrsschildern kann der Fahrer die angezeigte Geschwindigkeit als Geschwindigkeitseinstellung für den Geschwindigkeitsbegrenzer oder den Geschwindigkeitsregler auswählen, indem er die Speichertaste des Geschwindigkeitsbegrenzers bzw. des Geschwindigkeitsreglers benutzt.

Weitere Informationen zu Geschwindigkeitsbegrenzer, Geschwindigkeitsregler oder adaptivem Geschwindigkeitsregler finden Sie im entsprechenden Abschnitt.

Bedienelemente am Lenkrad

Peugeot 3008. Bedienelemente am Lenkrad

  1. Auswahl des Geschwindigkeitsbegrenzers/ Geschwindigkeitsreglers
  2. Speichern der eingestellten Geschwindigkeit

Auf dem Kombiinstrument angezeigte Informationen

Peugeot 3008. Auf dem Kombiinstrument angezeigte Informationen

  1. Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung
  2. Geschwindigkeitsspeicheranfrage
  3. Aktuelle Geschwindigkeitseinstellung

Speichern der eingestellten Geschwindigkeit

Peugeot 3008. Speichern der eingestellten Geschwindigkeit

  • Schalten Sie den Geschwindigkeitsbegrenzer/- regler ein.

Die Anzeige der Informationen im Zusammenhang mit dem Geschwindigkeitsbegrenzer/-regler erscheint.

Bei Erkennung eines Schildes zur Geschwindigkeitsbegrenzung zeigt das System den Wert an, die Anzeige „MEM" blinkt für einige Sekunden und eine Meldung schlägt vor, diese als neue Sollgeschwindigkeit zu speichern.

Beträgt die Differenz zwischen der Geschwindigkeitseinstellung und der durch das Erkennung von Verkehrsschildern angezeigten Geschwindigkeit weniger als 9 km/h, wird das „MEM"-Symbol nicht angezeigt.

Je nach Fahrbedingungen werden ggf. mehrere Geschwindigkeiten angezeigt.

  • Drücken Sie ein Mal die Taste 2, um die vorgeschlagene Geschwindigkeit zu speichern.

    Eine Meldung zur Bestätigung der Anfrage erscheint.

  • Drücken Sie erneut die Taste 2, um den neuen Sollwert zu bestätigen und zu speichern.

    Die Anzeige kehrt dann in den vorherigen Zustand zurück.

Erweiterte Erkennung von Verkehrsschildern

Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Hinweisen zu Fahrassistenzsystemen und Einparkhilfen.

Peugeot 3008. Erweiterte Erkennung von Verkehrsschildern

Dieses Zusatzsystem erkennt diese Verkehrsschilder und zeigt sie bei Auswahl des entsprechenden Anzeigemodus auf dem Kombiinstrument an:

  • Einbahnstraße: Wenn Sie verkehrt in eine Einbahnstraße einfahren, wird auf dem Kombiinstrument eine Warnmeldung mit dem Symbol des Verkehrszeichens angezeigt (Aufforderung, die Fahrtrichtung zu überprüfen).
  • Andere Verkehrsschilder: Wenn Sie auf eines dieser Schilder zufahren, wird das Symbol auf dem Kombiinstrument angezeigt.

Die auf den tatsächlichen Verkehrsschildern angegebenen Vorgaben haben grundsätzlich Vorrang vor den Anzeigen des Systems.

Die Schilder müssen dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr entsprechen.

Aktivierung/Deaktivierung

Wird über das Touchscreen-Menü Fahrbeleuchtung / Fahrzeug eingestellt.

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     Peugeot 3008 > Fahrassistenzsysteme und Einparkhilfen - Allgemeine Hinweise

    Fahrassistenzsysteme und Einparkhilfen entbinden den Fahrer in keinem Fall von seiner Aufmerksamkeitspflicht. Der Fahrer muss die Straßenverkehrsordnung einhalten und unter allen Umständen das Fahrzeug beherrschen. Er muss in der Lage sein, jederzeit wieder die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. Der Fahrer muss die Geschwindigkeit an Witterungsbedingungen, Verkehrsdichte und Zustand der Straße anpassen.

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    Weitere Informationen finden Sie in den allgemeinen Hinweisen zu Fahrassistenzsystemen und Einparkhilfen. Dieses System verhindert eine Überschreitung der vom Fahrer einprogrammierten Fahrzeuggeschwindigkeit.

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