Zubehör, Ersatzteile und Reparaturarbeiten
Lassen Sie sich vor dem Kauf von Zubehör und Ersatzteilen beraten.
Ihr Fahrzeug bietet ein hohes Maß an aktiver und passiver Sicherheit. +Wenn Ihr Fahrzeug nachträglich mit Zubehör ausgestattet wird oder wenn Teile ausgetauscht werden müssen, empfehlen wir Ihnen, Rat und Hilfe eines SEAT Betriebes in Anspruch zu nehmen. Ihr SEAT Betrieb informiert Sie gerne über Zweckmäßigkeit, gesetzliche Bestimmungen und werkseitige Empfehlungen für Zubehör und Ersatzteile.
Wir empfehlen Ihnen, SEAT Zubehör und Originalteile von SEAT zu verwenden. Hierfür hat SEAT Zuverlässigkeit, Sicherheit und Eignung festgestellt. Selbstverständlich tragen SEAT Betriebe für die fachgerechte Montage Sorge.
Nachträglich eingebaute Geräte, die unmittelbar die Kontrolle des Fahrers beeinflussen, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsregelanlage oder elektronische Dämpferregelung müssen ein e-Kennzeichen tragen (Genehmigungszeichen der Europäischen Union) und für das fragliche Fahrzeug freigegeben sein.
Zusätzlich angeschlossene elektrische Geräte, die nicht der unmittelbaren Kontrolle des Fahrzeugs dienen, wie beispielsweise Kühlboxen, Computer oder Ventilatoren, müssen ein C-Kennzeichen tragen (Konformitätserklärung der Hersteller in der Europäischen Union).
ACHTUNG
Zubehör wie beispielsweise Telefon- oder Getränkehalterungen dürfen niemals auf einer Airbag-Abdeckung oder im Wirkungsbereich der Airbags montiert werden. Es besteht sonst eine Verletzungsgefahr, wenn der Airbag bei einem Unfall ausgelöst wird.
Technische Änderungen
Eingriffe an den elektronischen Bauteilen, deren Software, der Verkabelung und dem Datentransfer können zu Funktionsstörungen führen.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass Ihr SEAT-Händler für Schäden, die infolge unsachgemäßer Arbeiten entstehen, keine Gewähr übernehmen kann.
Wir empfehlen Ihnen, alle Arbeiten in SEAT Betrieben mit SEAT Original Teilen durchführen zu lassen.
ACHTUNG
Arbeiten oder Veränderungen an Ihrem Fahrzeug, die unsachgemäß durchgeführt werden, können Funktionsstörungen verursachen - Unfallgefahr.
Sendefunkgeräte und Geschäftsausrüstungen
Festeingebaute Sendefunkgeräte
Der nachträgliche Einbau von Funkgeräten in das Fahrzeug ist generell genehmigungspflichtig.
SEAT gibt den Einbau von genehmigten Funkgeräten in das Fahrzeug pauschal unter der Voraussetzung frei, dass:
Über die Möglichkeiten des Einbaus und des Betriebs von Sendefunkgeräten mit höherer Sendeleistung können Sie sich bei einem SEAT Betrieb bzw. im Fachbetrieb informieren.
Mobile Sendefunkgeräte
Beim Betrieb von handelsüblichen Mobiltelefonen oder Funkgeräten können Funktionsstörungen an der Elektronik Ihres Fahrzeugs auftreten.
Die Gründe können sein:
Deshalb dürfen Sie tragbare Mobiltelefone oder Funkgeräte ohne bzw. mit falsch installierter Außenantenne nicht innerhalb des Fahrzeugs betreiben
Außerdem sollten Sie beachten, dass nur mit einer Außenantenne die optimale Restreichweite der Geräte erreicht wird.
Geschäftsausrüstung
Der nachträgliche Einbau von Geräten aus dem Bereich der Wohn- und Geschäftsausrüstung in das Fahrzeug ist gestattet, solange diese keinen Einfluss auf die unmittelbare Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug nehmen können und mit einem C-Kennzeichen versehen sind. Nachträglich eingebaute Geräte, die die Kontrolle des Fahrers über das Fahrzeug beeinflussen können, müssen dagegen immer eine Typgenehmigung für Ihr Fahrzeug besitzen und mit einem e-Kennzeichen versehen sein.
ACHTUNG
Im Fahrzeuginnenraum betriebene Mobiltelefone oder Funkgeräte ohne bzw. mit falsch installierter Außenantenne können durch überhöhte elektromagnetische Felder gesundheitliche Schäden verursachen.
Hinweis
Unter Umständen erlischt dadurch die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug.